Bei der Erstellung neuer Beschlussvorlagen ist dieser aktualisierte Text bereits wie folgt im ALLRIS-Programm hinterlegt:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2025 (GVBl. LSA Nr. 7/2025 v. 07.07.2025 S. 410)
in der derzeit gültigen Fassung
- Bitte beachten Sie dies, wenn Sie bei der Erstellung Ihrer Vorlagen ggf. auf ältere Vorlagen als Kopiergrundlage zurückgreifen.
- Wie üblich ist die zutreffende Nr. des § 45 Abs. 2 (KVG LSA) inhaltsbezogen selbständig durch den Bearbeiter zu ändern bzw. zu ergänzen.
Dies gilt auch für ggf. noch weitere zu ergänzende gesetzliche Grundlagen.