Die Dienstanweisung Nr. 22 wurde veröffentlicht. Sie regelt das Vorgehen bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen sowohl in privatrechtlichen als auch öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten.
Alle betroffenen Bereiche werden gebeten, die Inhalte der Dienstanweisung zu beachten und künftig entsprechend der neuen Vorgaben zu verfahren.
Die vollständige Dienstanweisung ist unter Verwaltung > Dienstanweisungen einsehbar.