Vom 22.12. – 05.01.2026 bleibt die Verwaltung geschlossen. Am 02. sowie 05.01.2026 kann Urlaub / ZAT oder ähnlich genommen werden oder regulär gearbeitet werden. Bei Bedarf kann vom 22.12. – 23.12.2025 gearbeitet werden.
Die Möglichkeit des Homeoffice wird hier nicht gewährt.
Die 1. Änderung zur Hausverfügung Nr. 02/2024 Urlaubsregelung 2025/2026 v. 29.10.2024 können Sie hier noch einmal nachlesen.