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Bekanntmachung der EU Verordnung - Namen und IBAN Abgleich bei Überweisungen

Ab dem 09.10.2025 müssen Banken und Sparkassen prüfen, ob Name und IBAN bei Überweisungen zusammenpassen.

 

Dies bedeutet auch eine Prüfung der ZAD im adKomm. Bei einem falschen Namen und einer anderen Schreibweise kann nicht mehr überwiesen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vorabprüfung in den Fachämtern erfolgen muss!

 

Anbei erhalten Sie ein Beispiel:

 

 

Die Zusammenfassung der EU-Verordnung können Sie hier nachlesen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Kollegen der Kämmerei gerne zur Verfügung.