Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab Januar 2026 wird das bisherige System der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD VKA durch ein alternatives Entgeltanreizsystem nach § 18a TVöD VKA ersetzt. In diesem Zuge werden flächendeckend, für alle Beschäftigten, die in den Geltungsbereich des TVöD VKA fallen, Sachbezugskarten eingeführt, die monatlich mit einem steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug in Höhe von 50,00 EUR aufgeladen werden.
Was bedeutet das für Sie?
- Die bisherige Leistungsbeurteilung und die Auszahlung des LOB im Dezember fallen weg.
- Sie erhalten eine Sachbezugskarte der Firma Edenred, welche wahlweise monatlich mit 50,00 EUR aufgeladen wird, oder Sie erhalten einen digitalen Gutschein für ausgewählte Geschäfte.
- Der Sachbezug kann bei verschiedenen lokalen Geschäften und einzelnen Einzelhandelsketten im Postleitzahlenkreis 39XXX zu Einkäufen genutzt werden.
- Eine genaue Auflistung über das Gebiet und die Akzeptanzpartner können Sie entweder aus der dazugehörigen App oder der Website von Edenred entnehmen.
Welche Schritte sind notwendig?
- Ihnen wird durch das Personalamt eine Registrierung zugesendet, mit welcher Sie sich entweder auf der Website von Edenred oder in der App registrieren müssen.
- Sie können zusätzlich die physische Karte in Ihrem „Wallet“ hinterlegen, um auch damit digital per Smartphone zu bezahlen.
Vorteile für Sie:
- 600,00 EUR Steuer- und SV frei als Sachbezug pro Jahr.
- Der Sachbezug lässt sich über die Dauer der Kartenlaufzeit (3 Jahre + das Ausgabejahr) ansparen.
- Freie monatliche Wahlmöglichkeit von Sachbezug oder Warengutscheinen.
- Voller Überblick in der App oder der Website.
- Über die Benutzeroberfläche können Sie genau recherchieren, in welchen Geschäften Sie ihren Sachbezug nutzen können.
- Sie können zusätzlich Wunschpartner vorschlagen, wenn Sie beispielsweise ein lokales Geschäft unterstützen möchten.
Geplanter Zeitplan
- Die Registrierungsunterlagen erhalten Sie Ende Januar.
- Die Sachbezugskarten erhalten Sie mit bereits 50,00 EUR aufgeladen Anfang Februar.
Zusätzlicher Hinweis
- Es wird nicht das gesamte Budget nach § 18 TVöD über das laufende Jahr aufgebraucht.
- Das Restbudget wird im Dezember als Einmalzahlung Steuer- und SV-pflichtig an alle Mitarbeiter ausgezahlt.
- Die genauen Rahmenbedingungen zur Sachbezugskarte und zur Auszahlung des Restbudgets werden Ihnen in den nächsten Wochen über Dienstvereinbarungen/ Dienstanweisungen bekannt gegeben.
Für Fragen zum Sachbezug steht Ihnen das Personalamtes gerne zur Verfügung.
