Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bezugnehmend auf die Vorlagenerstellung wird noch einmal auf Folgendes hingewiesen:
Der in der Vorlage vorbelegte Text:
Gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2025 (GVBl. LSA Nr. 7/2025 v. 07.07.2025 S. 410)
dient als Muster.
Die o.g. Nummerierung, lt. KVG LSA, sowie die ggf. erforderliche Ergänzung um weitere §§ des KVG LSA oder andere Gesetzmäßigkeiten ist selbständig durch das Fachamt vorzunehmen und auf Richtigkeit/Vollständigkeit zu prüfen.
Gleiches gilt für die Prüfung durch das Fachamt, ob eine Vorlage öffentlich, nichtöffentlich oder vertraulich zu behandeln ist. Das gilt auch für beizufügende Anlagen. Hinweis: Auch bei öffentlichen Vorlagen, könnten Anlagen ggf. nichtöffentlich zu hinterlegen sein.
Bitte beachten Sie dies dringend bei der Vorlagenerstellung.
