Das Personalamt informiert, dass die "Leistungsorientierte Bezahlung" (LOB) laut Dienstvereinbarung vom 07.09.2017 in der Änderung vom 01.10.2017 von der Arbeitgeberseite gekündigt wurde.
Übergangslösung für das Jahr 2025:
Für das Jahr 2025 wird eine Übergangslösung eingeführt, die sich nach den Vorgaben des §18 Abs. 6 Satz 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) richtet.
Demnach werden die im Rahmen des LOB eingezahlten 2 % der Beschäftigtenentgelte mit der Entgeltabrechnung Dezember 2025 ausgezahlt. Diese Auszahlung erfolgt im Gießkannenprinzip, das bedeutet, dass der Betrag gleichmäßig auf alle Beschäftigten verteilt wird.
Änderungen im Verfahren:
- Die bisherigen Bewertungsbögen sowie die damit verbundenen Mitarbeitergespräche entfallen in diesem Jahr.
- Mitarbeitergespräche können jedoch bei Bedarf weiterhin geführt werden.
- Stattdessen erfolgt die Auszahlung der 2 % pauschal im Dezember ohne individuelle Leistungsbewertung.
Ausblick auf das Jahr 2026:
Ab Januar 2026 wird das bisherige LOB durch ein neues Anreizsystem nach §18a TVöD ersetzt.
Künftig wird der Arbeitgeber den Beschäftigten Sachbezugskarten zur Verfügung stellen, welche die bisherigen Leistungsanreize ablösen.
Weitere Informationen zum neuen System werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Personalamt gerne zur Verfügung.
