Die Dienstanweisung Nr. 9 „Dienstreisen“ wird veröffentlicht. Die DA tritt zum 01.04.2026 in Kraft und regelt die Beantragung, Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen.
Darüber hinaus wird die Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen zukünftig zentral durch das Personalamt der Verbandsgemeinde vorgenommen (Anlage 1 zur DA 9).
Dies ersetzt jedoch nicht die Kenntnisnahme der Amtsleitung. Diese sind auch weiterhin zu beteiligen.
Außerdem stellt das Personalamt neue Formulare zur Beantragung und zur Abrechnung von Dienstreisen zur Verfügung (Anlage 2 bis 4 zur DA 9), welche ab sofort zu nutzen sind.
Alle Bereiche werden gebeten, die Inhalte der Dienstanweisung zu beachten und künftig entsprechend der neuen Vorgaben zu verfahren.
Die vollständige Dienstanweisung ist unter Dienstanweisungen einsehbar.
Die neuen Formulare finden Sie unter: Formulare & Anträge
